Kosten
Das psychotherapeutische Angebot unseres Instituts basiert auf dem Heilpraktikergesetz. Daraus ergibt sich für unsere Klienten folgendes:
Gesetzliche Krankenkassen
zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen, wie sie in unserem Institut erbracht werden, werden daher von diesen Versicherungen in der Regel nicht erstattet.
Dennoch kann es sinnvoll sein, als gestzlich Versicherter bei seiner Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern möglicherweise doch erstattet werden. Der Wettbewerb der Kassen untereinander macht hier vielleicht etwas möglich.
Private Krankenkassen
erstatten Leistungen von Heilpraktikern, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.
Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen
werden für gesetzlich Versicherte angeboten. Auch hier kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.
Sofern die Karnkenversicherung also die Erstattung von Heilpraktikerleistungen beinhaltet, ist folgendes zu beachten:
Heilpraktiker haben keine Möglichkeit, selbst mit der Krankenkasse abzurechnen.
Das heißt, der Patient bezahlt das Honorar direkt an den Heilpraktiker.
Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht werden. Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein. Auf die Höhe der Erstattung hat der Heilpraktiker keinen Einfluss.
Preise
Der Behandlungspreis beträgt 96,50€ pro Stunde.